1.2. Am 16. Januar 2021 (Eingang: 10. Februar 2021) meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration / Rente) an. Diese tätigte wiederum Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin auf Anraten ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) psychiatrisch begutachten. Nach Eingang des Gutachtens wurden erneut berufliche Massnahmen abgeklärt. Aus Sicht des Eingliederungsbetriebs, wie auch der Beschwerdeführerin selbst, war diese jedoch zu instabil für ein entsprechendes Training, weshalb die Beschwerdegegnerin den Eingliederungsprozess am 12. Oktober 2022 abschloss.