3. Eventualiter: Das Gericht hat dem Beschwerdeführer ab spätestens ab 1. Februar 2013 eine volle Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 4. Dem Beschwerdeführer ist die unentgeltliche Rechtspflege mit dem Unterzeichnenden für das vorliegende Verfahren zu gewähren. 5. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdebeklagten." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. November 2023 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.