Verlaufsbegutachtung durch die SMAB AG St. Gallen auf. Auf Verlangen des Beschwerdeführers erliess die Beschwerdegegnerin am 12. Juli 2023 eine entsprechende beschwerdefähige (Zwischen-)Verfügung, mit welcher sie an der Durchführung der Verlaufsbegutachtung festhielt. -3- 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 13. September 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Aargau vom 12. Juli 2023 ist aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin ist anzuweisen umgehend und aufgrund der bestehenden Akten die Rentenverfügung zu erlassen.