1.2. In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin neuerliche medizinische Abklärungen vor und liess den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem RAD durch die SMAB AG St. Gallen polydisziplinär (Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Neurologie, Psychiatrie) begutachten (Gutachten vom 3. März 2021). Aufgrund der anlässlich der psychiatrischen Begutachtung verweigerten Laboruntersuchung und der dadurch verunmöglichten konkreten Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit durch die Gutachter