__ eine bidisziplinäre (orthopädische und psychiatrische) Begutachtung des Beschwerdeführers (Gutachten vom 29. Mai 2015). Nach Konsultation des RAD veranlasste die Beschwerdegegnerin erneut eine psychiatrische Begutachtung bei den Psychiatrischen Diensten C._____. Nach Eingang des am 27. Juli 2016 erstatteten Gutachtens und nach Rücksprache mit dem RAD sowie unter Berücksichtigung der durch den Unfallversicherer durchgeführten psychiatrischen Beurteilung und der übrigen ergangenen medizinischen Berichte wies die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Mai 2019 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess