_ beschränke sich auf die vom Radiologen übermittelte rein deskriptive Beschreibung der MRT-Schnittbilder. Es würden jedoch keine von äusseren Faktoren befreite Untersuchungsbefunde ohne irrelevante interpretative Zwischenstufen berichtet (VB 220 S. 1). Zudem hatte RAD-Arzt Dr. med. E._____ am 17. Juli 2023 auch den Bericht von Dr. med. J._____ vom 2. Juni 2023 (VB 215 S. 2 ff.) gewürdigt und festgestellt, dass im Status vom 3. Mai 2023 – wie schon im Bericht des genannten Arztes vom 3. April 2017 mit identischen Diagnosen – keine objektivierbaren pathologischen Befunde erhoben hätten werden können (VB 214 S. 3). Zum Bericht von med. pract.