5.2.2. Im Rückweisungsurteil VBE.2021.276 vom 28. September 2021 wies das Versicherungsgericht die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass im Rahmen der noch vorzunehmenden Abklärungen der medizinische Sachverhalt auch hinsichtlich der somatischen Erkrankungen zu aktualisieren und gegebenenfalls im interdisziplinären Konsens neu zu beurteilen sei (vgl. VB 178 S. 6 E. 6.).