5.1.5. Dr. med. D._____ führte aus, die mit dem Schmerzsyndrom verbundenen emotionalen Beschwerden seien unregelmässig und stets leicht ausgeprägt. So seien insbesondere die ICD-10-Kriterien einer depressiven Episode nicht (mehr) erfüllt. Diese würden allerdings auch in den Akten weder nachvollziehbar beschrieben noch kritisch differenziert diskutiert. Objektive psychopathologische Befunde würden "gar nicht bis spärlich" aufgeführt. Im Vordergrund würden die subjektiven Beschwerden des Beschwerdeführers stehen.