3.1. 3.1.1. Das SMAB-Gutachten vom 21. Oktober 2020 vereint eine orthopädische, eine neurologische, eine psychiatrische und eine internistische Beurteilung (VB 153.1). Dem Gutachten sind zahlreiche Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zu entnehmen. Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit wurden zwar keine gestellt (VB 153.1 S. 6 ff.), die Gutachter hielten indes fest, dass aufgrund des insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 keine Tätigkeiten auf Gerüsten, Leitern oder an laufenden Maschinen ausgeübt werden sollten.