" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 19.7.2023 sei aufzuheben und es sei ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten inkl. einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Auftrag zu geben. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen und zum Neuentscheid zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.