1.3. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine psychiatrische Begutachtung (Gutachten von Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 17. Januar 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Rentenbegehren mit Verfügung vom 19. Juli 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 19. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3-