Bedeutung zukommt (vgl. das Urteil des Bundesgerichts 9C_874/2014 vom 2. September 2015 E. 3.3.2). Der Beschwerdeführer kann bei betroffener nicht dominanter Hand sodann noch vollzeitig leichte Tätigkeiten ohne Bewegung des Armes über Schulterhöhe ausführen (VB 45; E. 3.1.). Von faktischer Einarmigkeit ist unter diesen Umständen nicht auszugehen. Davon abgesehen bestehen auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt genügend realistische Betätigungsmöglichkeiten auch für Personen, die funktionell als Einarmige zu betrachten sind und noch leichte Arbeiten verrichten können (vgl. diesbezüglich das Urteil des Bundesgerichts 8C_477/2016 vom 23. November 2016 E. 4.3).