keit zumutbarerweise verdienen könnte (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_738/2021 vom 8. Februar 2023 E. 3.5.2). Eine Betriebsaufgabe ist dabei nur unter strengen Voraussetzungen unzumutbar, und es kann ein Betrieb selbst dann nicht auf Kosten der Invalidenversicherung aufrechterhalten werden, wenn die versicherte Person darin Arbeit von einer gewissen erwerblichen Bedeutung leistet (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_888/2017 vom 14. Mai 2018 E. 3.3.1; 9C_621/2017 vom 11. Januar 2018 E. 2.2.1 mit Hinweis).