Zur Ermittlung des Invalideneinkommens des Jahres 2021 stützte sie sich auf die Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2020, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2021 eingetretene Lohnentwicklung berücksichtigte, was ein Invalideneinkommen von Fr. 65'322.00 ergab. Bei einer Arbeitsfähigkeit von 100 % in einer angepassten Tätigkeit resultierte eine Erwerbseinbusse von Fr. 34'678.00, was einem (rentenausschliessenden) Invaliditätsrad von 35 % entspricht (Verfügung vom 11. August 2023 in VB 65).