7.2. Die Beschwerdegegnerin ermittelte für das Jahr 2019 gestützt auf den Auszug aus dem individuellen Konto des Beschwerdeführers ein Valideneinkommen von Fr. 100'000.00. Zur Ermittlung des Invalideneinkommens des Jahres 2021 stützte sie sich auf die Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2020, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2021 eingetretene Lohnentwicklung berücksichtigte, was ein Invalideneinkommen von Fr. 65'322.00 ergab.