Im Bericht der Praxisklinik C._____ AG vom 4. April 2023 wurde sodann ein regelrechter Verlauf nach der Operation im Februar 2023 beschrieben. Der Beschwerdeführer habe über eine Reduktion der Schmerzen bei weiterhin bestehenden Einschränkungen berichtet. Eine inverse Schulterprothese habe dieser weiterhin nicht gewünscht (VB 55 S. 2 f.). Der Befund einer persistierenden Pseudoparese, wie er in der Folge im Bericht vom 11. September 2023 erhoben wurde, wurde weder im Bericht der Praxisklinik C._____ AG vom 4. April 2023 noch in einem anderen Bericht erwähnt.