Die Arbeitsunfähigkeit betrage bis Ende Jahr 50 % (Beschwerdebeilage [BB] 4). Im Ärztlichen Zeugnis der Praxisklinik C._____ AG vom 7. September 2023 wurde dem Beschwerdeführer sodann vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 eine 50%ige Arbeitsfähigkeit sowohl für die gegenwärtige als auch für eine angepasste (körperlich leichtere) Tätigkeit attestiert, da dieser regelmässig Ruhepausen benötige (BB 5).