4.2. Mit Beschwerde vom 13. September 2023 reichte der Beschwerdeführer unter anderem den Bericht der Praxisklinik C._____ AG vom 11. September 2023 (betreffend die Konsultation vom 22. August 2023) ein. Die Mediziner führten darin aus, der Verlauf sei leider unbefriedigend. Der Patient habe weiterhin etwa im gleichen Umfang wie vor dem Eingriff Schmerzen und könne die Schulter im Alltag ungenügend einsetzen. Es liege eine persistierende Pseudoparese und eine stark abgeschwächte Aussenrotationskraft vor. Dabei empfahlen sie die Implantation einer inversen Prothese. Die Arbeitsunfähigkeit betrage bis Ende Jahr 50 % (Beschwerdebeilage [BB] 4).