4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt zusammengefasst vor, seine linke Schulter sei stark beeinträchtigt. Die Beweglichkeit sei massiv eingeschränkt (Beschwerde S. 2) und er habe Schmerzen in der Schulter. Diese Einschränkungen und Schmerzen seien in der Zwischenzeit, insbesondere seit der Operation im Februar 2023, nicht weniger, sondern stärker geworden. So fühle es sich an, als würde er praktisch einhändig arbeiten. Auch in einer körperlich sehr leichten Tätigkeit sei er 50 % arbeitsunfähig (Beschwerde S. 3).