Es werde bereits eine Implantation einer Schulterprothese diskutiert. Eine angepasste Tätigkeit, welche nur aus Büroarbeiten besteht und keine Bewegung des Armes über Schulterhöhe benötigt, sei dem Beschwerdeführer zu 100 % zumutbar. Auch mit einer Schulterprothese wäre sechs Monate nach der Operation eine sehr leichte Tätigkeit vollschichtig zumutbar (VB 45).