2. 2.1. Am 13. September 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 11. August 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 11.08.2023 sei aufzuheben. 2. Es sei der maximal mögliche Abzug von 25 % vom Tabellenlohn zu gewähren. 3. Es sei der Beschwerdeführerin eine Invalidenrente zuzusprechen. 4. Eventualiter: Es sei der medizinische Sachverhalt in Zusammenhang mit den abzugsrelevanten leidensbedingten Einschränkungen sowie den wirtschaftlichen Abzugsfaktoren angemessen abzuklären, bevor ein neuer Rentenentscheid erlassen wird.