1. Der 1962 geborene und selbstständig in der Kanalreinigung und im Transport tätige Beschwerdeführer meldete sich am 14. Dezember 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Taggeldversicherung und die Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 11. August 2023 ab.