3.2.2. Was die von den Beschwerdeführerinnen geltend gemachte langjährige Praxis, wonach ein während der selbstständig ausgeübten Tätigkeit als Landwirt bzw. Landwirtin erlittener Unfall durch die Nichtberufsunfallversicherung aus dem Angestelltenverhältnis gedeckt sei, anbelangt, entbehrt diese einer gesetzlichen Grundlage. Dazu ist anzumerken, dass der Gesetzgeber anlässlich der letzten Revision des UVG Fälle wie den vorliegenden bewusst von einer Versicherungsdeckung ausnehmen wollte. Die erste Auflage der 1. UVG-Revision hatte zwar noch vorgesehen, Art. 8 UVG durch einen dritten Absatz zu ergänzen.