2.3. Mit Vernehmlassungen vom 3. März 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 bzw. derjenigen der Beschwerdeführerin 2. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 6. März 2023 wurden die Verfahren VBE.2023.38 und VBE.2023.49 vereinigt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: