2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2022 erhob die Beschwerdeführerin 1 mit Eingabe vom 25. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid vom 12.12.2022 sei aufzuheben. 2. Die Allianz habe die aus dem Unfallereignis vom 12.7.2020 geschuldeten Leistungen zu erbringen. Sie habe insbesondere die angefallenen Heilkosten zu übernehmen. 3. Unter Entschädigungsfolgen zulasten der Allianz." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2023.38 erfasst.