Fr. 215'496.00 (vgl. E. 3.1.2) resultiert ein Betrag von Fr. 197'126.00. Darauf sind die persönlichen Beiträge aufzurechnen. Der Betrag von -7- Fr. 197'126.00 ist somit 90.3 % (100 % - 9.7 %) des beitragspflichten Einkommens gleichzusetzen. Dieses beläuft sich folglich auf (gerundet; vgl. "Beitragstabellen SE und NE" [Version 7 S. 4]) Fr. 218'300.00 (Fr. 197'126.00 x 100 / [100-9.7]).