BB] 2 S. 2). Weiter reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. März 2023 die AHV- Berechnung der Gemeinde Q. vom 9. März 2023 ein, welche neu ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Jahr 2015 in der Höhe von Fr. 215'496.00 ausweist.