Liegenschaften ermitteln. Die Bundessteuern zur ordentlichen Steuerveranlagung des Jahres 2015 seien ca. Ende Mai 2022 und diejenigen zum Liquidationsgewinn am 9. Oktober 2021 in Rechtskraft erwachsen. Bei der Berechnung des selbständigen Erwerbseinkommens sei auf die Bundessteuern abzustellen. Dabei liege der Liquidationsgewinn wie bisher auf CHF 207'122.00 und nicht auf dem Wert von CHF 167'866.00. Für die Ermittlung des im Betrieb investierten Eigenkapitals sei insbesondere auf die Repartitions- statt auf die Steuerwerte der Liegenschaften abzustellen (VB 179-180).