Zudem stellten sowohl die behandelnde Psychotherapeutin G._____ (E. 3.4.1. hiervor) wie auch Dr. med. D._____ (E. 3.4.2. hiervor) der Beschwerdeführerin bei Fortführung der Psychotherapie eine gute Prognose hinsichtlich einer Integration in den schulischen und beruflichen Alltag und erachteten die Therapie dafür als (dringend) indiziert und notwendig. Weder die bisherigen Fortschritte noch die von den Behandlern gestellte positive Prognose wurde von RAD-Ärztin Dr. med. F._____ grundsätzlich bestritten. Vielmehr wurden diese Aspekte im Rahmen ihrer Stellungnahmen gar nicht explizit thematisiert (vgl. E. 3.3. und 3.5. hiervor).