Auch die Mutter der Beschwerdeführerin berichtete im Rahmen der neuropsychologischen Untersuchung von einer Verbesserung der Auffälligkeiten im Sozialbereich (E. 4.2. hiervor), wobei nicht hervorgeht, ob diese durch die fragliche Therapie erzielt wurde oder anderen Ursprungs (etwa durch die Medikation begründet) ist. Zudem stellten sowohl die behandelnde Psychotherapeutin G._____ (E. 3.4.1. hiervor) wie auch Dr. med. D._____ (E. 3.4.2. hiervor) der Beschwerdeführerin bei Fortführung der Psychotherapie eine gute Prognose hinsichtlich einer Integration in den schulischen und beruflichen Alltag und erachteten die Therapie dafür als (dringend) indiziert und notwendig.