5.4.2. Dr. med. E._____ berichtete in ihrer Stellungnahme vom 18. April 2023 von Fortschritten, die durch die fragliche Psychotherapie bereits erzielt worden seien (E. 3.2.2. hiervor). Auch die Mutter der Beschwerdeführerin berichtete im Rahmen der neuropsychologischen Untersuchung von einer Verbesserung der Auffälligkeiten im Sozialbereich (E. 4.2. hiervor), wobei nicht hervorgeht, ob diese durch die fragliche Therapie erzielt wurde oder anderen Ursprungs (etwa durch die Medikation begründet) ist.