Zur Beantwortung der Frage, ob dies im konkreten Fall gegeben ist, bedarf es eines fachärztlichen Berichts, welcher eine konkrete positive Prognose stellt, das heisst namentlich bestätigt, dass ohne die vorbeugende Behandlung in naher Zukunft eine bleibende Beeinträchtigung eintreten würde und durch die Behandlung ein ebenso stabiler Zustand herbeigeführt werden könne, diese also nicht bloss der Unterdrückung von Symptomen diene (vgl. E. 2.2.3. hiervor). Zudem hat dieser sich zum zeitlichen Horizont der Behandlung zu äussern (vgl. E. 2.2.4. hiervor).