Dass diese adäquat kausal, geschweige denn qualifiziert adäquat kausal zum anerkannten Geburtsgebrechen seien und daher häufig bzw. gar zwangsläufig dessen Konsequenz darstellten (vgl. E. 2.1.2. hiervor) wird fachärztlich jedoch an keiner Stelle ausgeführt; auch nicht im Bericht vom 26. September 2023 bezüglich der neuropsychologischen Untersuchung (vgl. Beschwerde, Ziff. III. 7). Der von Dr. med. D._____ (lediglich) festgestellte "Zusammenhang" (E. 3.4.2. hiervor; vgl. E. 3.2.1.) ist nicht mit "Kausalität" gleichzusetzten.