5.3.2. Konzentrationsschwäche, emotionale Instabilität und Ängste sind – anders als etwa die festgestellten tonisch-klonischen Anfälle oder die Myoklonien (als motorische Reiz- bzw. Ausfallerscheinungen; vgl. E. 3.2.1. hiervor) – keine Begleiterscheinungen, die in den Symptomenkreis des anerkannten Geburtsgebrechen Ziffer 387 GgV-Anhang gehören (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 267. Aufl. 2017, S. 516 zum Begriff "Epilepsie"). Sie stellen damit – was denn auch zu Recht unbestritten blieb – höchstens sekundäre Folgen des diagnostizierten Geburtsgebrechens dar, womit für eine Kostenübernahme ein qualifizierter adäquater Kausalzusammenhang gegeben sein