teilweise starken Defiziten im Aufmerksamkeitsbereich und einer allgemeinen Ermüdbarkeit schulisch besonders leistungsrelevant sei. Daher sei ein Nachteilsausgleich zu prüfen, auch um eine sekundäre emotionale Verschlechterung zu verhindern. Auch das reduzierte Arbeitsgedächtnis und die Merkfähigkeitsdefizite würden Massnahmen erfordern (Bericht S. 5 f.).