Ergänzend zu den Vorberichten wurde anamnestisch gestützt auf die Aussagen der Mutter der Beschwerdeführerin unter anderem festgehalten, dass der Ausschleichversuch im Jahr 2022 (vgl. E. 3.4.2. hiervor) zu einem allgemeinen Aufschwung im Verhalten und den schulischen Leistungen der Beschwerdeführerin geführt habe; sie sei in diesen drei Monaten (April bis Juni 2022) fröhlich aufgestellt, konzentrierter und unbeschwert gewesen und die Noten hätten sich verbessert.