3.5. In ihrer neuerlichen Stellungnahme vom 24. Juli 2023 wiederholte RAD- Ärztin Dr. med. F._____, dass die beschriebenen psychischen Auffälligkeiten und Teilleistungsschwierigkeiten vielfältige Ursachen haben könnten. Eine Verknüpfung mit epileptischen EEG-Veränderungen sei im vorliegenden Fall nicht möglich. Insofern sei ein adäquater kausaler Zusammenhang zum ausgewiesenen Geburtsgebrechen nicht belegbar. Auch die beigefügten medizinischen Stellungnahmen sprächen von Komorbiditäten, deren Behandlung unter Geburtsgebrechen Ziffer 387 jedoch nicht versichert sei. -9-