Die Beschwerdeführerin zeige als Komorbidität der Epilepsie eine Konzentrationsstörung sowie psychopathologische Auffälligkeiten mit emotionaler Instabilität und Ängsten. Eine psychotherapeutische Behandlung der Komorbiditäten im Zusammenhang mit der Grundkrankheit sei aus neuropädiatrischer Sicht indiziert und notwendig. Es sei zudem für die Beschwerdeführerin schwer zu akzeptieren, dass trotz der seit langem durchgeführten antiepileptischen Therapie nach wie vor ein latentes Anfallrisiko bestehe, was die emotionale Stabilität sicher nicht fördere und Ängste weiterhin unterhalte.