3.4.2. Dr. med. D._____ hielt in ihrem ebenfalls im Einwandverfahren eingereichten Bericht vom 5. Juni 2023 fest, dass bei der seit 2016 neuropädiatrisch und epileptologisch behandelten Beschwerdeführerin ein im Frühling 2022 gewagter Absetzversuch gescheitert sei, da kurz nach dem Absetzen der Medikation im EEG wieder generalisierte Paroxysmen mit einem hohen Risiko für ein Anfallsrezidiv aufgetreten seien. Die Beschwerdeführerin zeige als Komorbidität der Epilepsie eine Konzentrationsstörung sowie psychopathologische Auffälligkeiten mit emotionaler Instabilität und Ängsten.