3.2.2. In ihrem von der Beschwerdegegnerin aufgrund der Anfrage des Krankenversicherers bezüglich der Kostenübernahme für die Psychotherapie (VB 34) angeforderten (vgl. VB 36) Bericht vom 18. April 2023 hielt die behandelnde Kinderärztin Dr. med. E._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, fest, dass eine Konzentrationsschwäche, eine emotionale Instabilität und Angstzustände die Indikation für die ambulante Psychotherapie darstellten, welche nun alle drei Wochen stattfände. Therapieziel sei die Bekämpfung der Angstzustände, die Verbesserung der sozialen Fähigkeit sowie die Abklärung bei Verdacht auf ADS.