_ vermutete, dass es sich hierbei um Komorbiditäten im Rahmen der Epilepsie handle (VB 37 S. 2). Es zeige sich insgesamt ein erfreulicher Verlauf mit fortgesetzter Anfallsfreiheit und guter Toleranz der aktuellen Medikation. Wegen der Konzentrationsschwäche in der Schule erfolge aktuell eine Kontaktaufnahme mit dem Schulpsychologischen Dienst, um die Beschwerdeführerin bestmöglich zu unterstützen. Allenfalls müsse auch eine neuropsychologische Abklärung zur Standortbestimmung in Betracht gezogen werden (VB 37 S. 3). -7-