3. 3.1. Den medizinischen Akten ist im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen: Im Bericht vom 3. September 2016 stellte das Spital C._____, Klinik für Kinder und Jugendliche, bei der Beschwerdeführerin die Diagnose eines unklaren generalisierten Krampfereignisses, DD Affektkrampf (VB 14 S. 14), welches im Rahmen einer Verlaufskontrolle in der Neuropädiatrie des Spitals C._____ nach Durchführung eines EEG dann als fokale Epilepsie gedeutet wurde (VB 14 S. 12). Sodann wurde eine medikamentöse, antikonvulsive Behandlung gestartet (VB 14 S. 13).