5.2. Dr. med. B._____ führte in seiner Beurteilung vom 21. Juli 2022 in nachvollziehbarer Weise aus, die Wirbelsäulenoperationen seien als Gesundheitsschaden ebenso Tatsache wie die linkskonvexe Skoliose der LWS. Dr. med. B._____ gelangte mit einleuchtender Begründung zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin – nach einer bis zum 3. Mai 2022 dauernden Phase 100%iger Arbeitsunfähigkeit in jeglicher Tätigkeit – seit dem 4. Mai 2022 (sechs Monate nach dem letzten operativen Eingriff an der LWS) in einer angepassten Tätigkeit wieder zu 100 % arbeitsfähig sei. Davon ging – entgegen dem entsprechenden Vorbringen der Beschwerdeführerin (vgl. Beschwerde S. 2) – der Hausarzt Dr. med. D.___