Das MRI der LWS, ebenfalls vom 3. Mai 2022, habe im Vergleich zum Vor-MRI keine relevante Neurokompression bei deutlich verdickter Nervenwurzel L5 links im Foramen mit etwas umliegendem Narbengewebe gezeigt. Die Situation lasse sich durch eine weitere chirurgische Intervention nicht verbessern. Es bestehe weiterhin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 37 S. 3 f.). 4.2. Der Hausarzt der Beschwerdeführerin, Dr. med. D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, beurteilte sie am 23. September 2021 als in einer leichten, rückenschonenden Arbeit als uneingeschränkt arbeitsfähig (VB 30 S. 14).