4. 4.1. Aus den Akten geht im Wesentlichen hervor, dass bei der Beschwerdeführerin wegen lumbaler Rückenschmerzen bei Diskushernie L5/S1 links sowie Facettengelenksarthrose L5/S1 beidseits mit konsekutiver Foraminalstenose und Nervenwurzelkompression L5 links im Jahr 2019 eine Fenestration und Dekompression L5/S1 links (VB 10), im Jahr 2020 eine Infiltration der Wurzel L5 links (VB 19 S. 17 f.) und eine Re-Dekompression L5/S1 links (VB 22 S.16 f.) sowie im Jahr 2021 eine Infiltration (VB 28.1 S. 3) und eine Re-Dekompression L5/S1 links, ein Wechsel der Schrauben L5/S1 und eine Re-Fusion mit lokalem Knochen links (VB 37 S. 9 f.) indiziert waren.