_, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, abgestellt werden. Es bestehe auch nach Mai 2022 in einer angepassten Tätigkeit eine volle Arbeitsunfähigkeit, weshalb sie Anspruch auf eine Invalidenrente habe. 1.2. Damit ist streitig und nachfolgend zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin einen über den 31. August 2022 hinausgehenden Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. August 2023 zu Recht verneint hat.