2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. November 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und dieser die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2023 verzichtete die Beigeladene auf das Einreichen einer Stellungnahme. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: