2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 15. August 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Die angefochtene Verfügung sei aufzugheben und der Beschwerdeführerin eine IV-Rente von 100 % zuzusprechen. Unter Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin – unter Beilage ihrer unter anderem eine nach Erlass der angefochtenen Verfügung verfasste Stellungnahme des RAD vom 13. November 2023 enthaltenden Akten – die Abweisung der Beschwerde.