Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein, führte eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich durch und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. August 2023 eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. September 2021 bis am 31. August 2022 zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch.