1. Die 1987 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt tätig als Verkäuferin, meldete sich am 22. Februar 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein, führte eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich durch und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD).